Klasse Einsteigerimmobilie für Selbstnutzer oder Kapitalanleger in begehrtem Stadtteil Oberstadt
55131 Mainz
Objekt ID: 498
Verkauft
Beschreibung
Die Wohnung, die wir Ihnen heute anbieten, ist eine klassische Einsteigerimmobilie. Auch, wenn Sie bereits über drei Zimmer verfügt, ist sie als erste Immobilie gut geeignet. Ein attraktiver Preis in einer guten Wohnlage sind dabei die Hauptargumente. Außerdem bietet sich die Wohnung gleichermaßen für Selbstnutzer, als auch für Kapitalanleger an. Auch eine Mischform kommt ittlerweile immer öfter vor. Man bewohnt die Wohnung selbst, vermietet aber ein oder zweiZimmer, um so bereits in jungen Jahren Vermögensaufbau zu betreiben.
Nun aber zur Wohnung. Die Wohnung befindet sich im Hochparterre einer Wohnanlage aus den 50er Jahren. Das schöne ist, dass Ihnen niemand in die Wohnung schauen kann, weil das Haus in einer Straße steht, in der es wenige Fußgänger gibt und es weit vom Bürgersteig entfernt steht.
Die Aufteilung ist klassisch. Es gibt drei Zimmer unterschiedlicher Größe. Sie sind ca. 19,9 m²,
14,9 m² und 11,7 m² groß und gut zu möblieren. Die ca. 10,4 m² große Küche bietet neben ausreichend Platz für Küchenmöbel auch noch den Platz für einen Esstisch. Ob als Frühstückstisch für Sie oder als Esstisch für die WG‘ler – beides ist denkbar.
Das Bad ist mit 4,5 m² kompakt. Neben Badewanne, WC und Waschtisch ist hier auch die
Waschmaschine und die Gasetagenheizung untergebracht. Schön ist, dass das Bad über ein
Fenster verfügt. So kann man es gut lüften und braucht bei der Nutzung des Raumes tagsüber
kein Licht einschalten.
WICHTIG: Die Wohnung hat keinen Balkon!
Eckdaten
Objektart
Wohnung
Nutzungsart
Wohnen
Objekttyp
Erdgeschoss
Verfügbar ab
Derzeit vermietet
Zimmeranzahl
3
Badezimmer
1
Wohnfläche
70 m²
Vermietet
Ja
Baujahr
1954
Energieausweis
Art
Bedarfsausweis
Endenergiebedarf
269,5 kWh/(m²*a)
Wesentliche Energieträger
Gas
Heizungsart
Etagenheizung
Energieeffizienzklasse
H
Gültig bis
01.02.2028
Baujahr
1954
Baujahr (Energieausw.)
195
Sonstiges
Freistellung:Die Wohnung ist derzeit vermietet. Der Mieter wohnt hier bereits seit Februar 2017. Bei Eigenbedarf muss von Ihnen eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden. Der Mieter hat danach bis zu 9 Monate Zeit zum Auszug.
Besichtigung:
Wir zeigen Ihnen die Wohnung gerne einmal. Der Mieter hat uns dafür Zeitfenster zur Verfügung gestellt.
Wichtige Hinweise:
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihre Anfrage nur bearbeiten können, wenn Sie uns Ihre vollständige Adresse und Ihre Telefonnummer zur Kontaktaufnahme zukommen lassen. Die Adresse wird seitens des Gesetzgebers für den Nachweis gefordert. Außerdem erhalten Sie zunächst eine Mail, in der Sie auf Ihr Widerrufsrecht und die Datenschutzgrundverordnung hingewiesen werden
Die im Exposé gemachten Angaben beruhen auf Informationen, die wir von dem/den Eigentümer/n erhalten haben. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Sind Grundrisse vorhanden, werden diese häufig Bauplänen entnommen, die nicht der Realität entsprechen. Anpassungen an die tatsächlichen Gegebenheiten erfolgen, um Kunden eine sinnvolle Erstinformation zu liefern. Abweichungen können dennoch vorkommen.